KIDSWORLD - UNSER KINDERGARTEN ANGEBOT
Pädagogische Grundsätze kidsworld zug
Die Kinder treten mit unterschiedlichen individuellen Erfahrungen und mit verschiedenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kindergarten ein. Der Kindergarten bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen, sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Der Kindergarten kidsworld orientiert sich an denselben Leitideen wie die Volksschule und hat die Aufgabe, die Kinder in der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz zu fördern und zu unterstützen.
Die besondere Aufgabe von kidsworld besteht darin, Ziele und Angebote so auszuwählen, dass sie
- den spezifischen Entwicklungsaufgaben dieser Alterstufe entsprechen und
- die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Kinder berücksichtigen.
Die Kinder finden im überschaubaren Spiel- und Lernraum Kindergarten Möglichkeiten, sich als eigenständige Persönlichkeiten zu erfahren und zu entfalten. Durch die Beschäftigung mit den Angeboten von kidsworld, erfahren die Kinder eigen Stärken und Schwächen, erleben Erfolge und Misserfolge und erproben Formen des gemeinsamen Spielens und Sprechens.
Im Kindergarten erweitern die Kinder ihr Wissen über Natur- und Kulturvorgänge, Sprache, Technik, Gestalten usw.
Der Kindergarten wird als Spiel-, Lern- und Lebensraum verstanden, als Ort
- wo Kinder in ihrer Individualität wahr- und angenommen werden
- wo an der Lebenswirklichkeit der Kinder angeknüpft wird und die Möglichkeiten zur Vertiefung,
Verarbeitung und
Erweiterung von Erfahrungen angeboten werden
- wo Gemeinschaft gepflegt und der Umgang miteinander geübt wird
- wo Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert und weiterentwickelt werden
- wo Räume einladen, sich zu betätigen, neue Erfahrungen zu sammeln, zu spielen und zu lernen.
Die pädagogischen Grundsätze berücksichtigen die altersspezifische Entwicklungssituation der Kinder und werden mit der Arbeit, Beobachtung und Beurteilung der Kindergärtnerin umgesetzt.
UNSERE TARIFE
Sobald der definitive und verbindliche Vertrag unterschrieben ist, verpflichten sich die Eltern folgende Gebühren innerhalb 10 Tagen zu bezahlen:
- - Eine einmalige Einschreibegebühr von CHF. 250..- (Administrationskosten)
- - Die erste vertragliche Monatspauschale (Depot)
Wichtig: Wenn dieser Betrag nicht bis zum angegebenen Datum bezahlt wird, ist der Platz Ihres Kindes nicht mehr garantiert. Beim Austritt Ihres Kindes wird die letzte Monatspauschale mit dem einbezahlten Depot (ohne Zinsen) verrechnet, sofern keine anderen Beiträge ausstehend sind.
Die Elternbeiträge errechnen sich aus einer Basis von 20 Betreuungstagen pro Monat, insgesamt 240 Betreuungstagen pro Jahr. Die Monatspauschale berücksichtigt somit Betriebsferien und Feiertage. Ferien des Kindes und allfällige Absenzen wie Krankheit können von der Monatspauschale nicht abgezogen werden.
work&life zug ist ein Verein (nicht Gewinn orientierte Organisation) und ist durch den Kanton Zug steuerbefreit.
Bei folgenden Monatspauschalen erhalten Sie die untenstehende Prozente (Zusatztage werden nicht berücksichtigt).
Prozente |
Betrag |
5% | bei CHF 2860.00 – 3779.00 |
10% | bei CHF 3780.00 – 4699.00 |
15% | bei CHF 4700.00 |
Bei verspäteter Bring und/oder Abholzeit wird ein Bussgeld von CHF 5.00 pro angebrochenen 5 Minuten verrechnet. Dies ist bar zu bezahlen.
Dieser Betrag geht zu Gunsten der Gruppe oder der Betreuungsperson, welche durch die Verspätung längere Arbeitszeit hatte.
TARIFE IM KINDERGARTEN
Tarife in CHF sdfgs |
Privat
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Firmenmitglieder
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2 Tage |
1'000 |
960 |
3 Tage |
1'500 |
1'440 |
4 Tage |
2'000 |
1'920 |
5 Tage |
2'500 |
2'400 |
Im freiwilligen Kindergartenjahr: minimum 2 Tage
Im obligatorischen Kindergartenjahr: 5 Vormittage oder 4 Vormittage plus ein Pflichtnachmittag
(Stundenplan auf Anfrage)
Tagestarif in CHF |
Zusatztag |
Privat |
Firmen
Mitglieder |
1 Tag |
07.00 -19.00 (all day) |
125 |
120 |
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UNSERE KÜNDIGUNGSFRISTEN
Im Kindergarten gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, jeweils auf Ende folgender Monate:
Juli / Oktober / Januar / April
Wichtig: Bei Kündigung vor dem tatsächlichen Eintritt des Kindes bei work&life zug, gelten dieselben Kündigungsfristen wie oben erwähnt. Die einbezahlte 1. Monatspauschale (Depot) wird mit dem geschuldeten Betrag verrechnet.
Kantonsbeitrag an die Eltern von Zuger Kindern im obligatorischen Kindergarten.
Bitte beachten Sie, dass 50% des Kantonsbeitrag an die Eltern von Zuger Kindern weitergegeben wird.